Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG umwandeln

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG vereint die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der Steuertransparenz einer Personengesellschaft. Die Komplementär-GmbH übernimmt die persönliche Haftung, Sie werden Kommanditist mit auf die Einlage begrenzter Haftung. Die Einbringung erfolgt steuerneutral nach § 24 UmwStG zu Buchwerten, ohne Aufdeckung stiller Reserven.

Informationen von Steuerberatern Prof. Dr. Patrick Spohn und Eric Preusche erstellt und steuerrechtlich geprüft.
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Schaubild: Einzelunternehmen mit voller persönlicher Haftung und gefährdetem Privatvermögen im Vergleich zur GmbH & Co. KG mit auf die Einlage begrenzter Kommanditistenhaftung
Vom Einzelunternehmen zur GmbH & Co. KG: Haftung als Kommanditist auf die Einlage begrenzt, Steueroptimierung ohne Doppelbesteuerung wie bei der reinen GmbH. Schaubild vergrößern
  • Gestaltbar Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag
  • 25.000 € Stammkapital der Komplementär-GmbH
  • 6–16 T€ Beratungskosten je nach Komplexität
  • § 24 UmwStG steuerneutrale Einbringung zu Buchwerten
Leistungen

Wie unterstützt Sie Unternehmenumwandeln.de bei der Umwandlung in eine GmbH & Co. KG?

Unternehmenumwandeln.de begleitet die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in die GmbH & Co. KG von der ersten Analyse über die zweistufige Gründung von Komplementär-GmbH und KG bis zur Eintragung in das Handelsregister, gleich ob als Ausgliederung oder Einzelübertragung. Den Überblick über alle Rechtsformwechsel gibt Unternehmen umwandeln.

  • Analyse des Status quo Bestandsaufnahme von Vermögen, Verbindlichkeiten und Handelsregisterstatus als Grundlage der Umwandlungsstrategie.
  • Prüfung der Gestaltungsalternativen Bewertung von Ausgliederung und Einzelübertragung sowie der Bewertungsansätze nach § 24 UmwStG im Hinblick auf Ihre Ziele.
  • Identifikation der Risikopotenziale Erkennung steuerlicher und rechtlicher Risiken jeder Gestaltung samt klarer Handlungsempfehlung.
  • Abstimmung mit Notariat & Behörden Vorbereitung und steuerliche Prüfung der Unterlagen, Begleitung auf Wunsch bis zum Notartermin.
Was ist der nächste Schritt für Sie, um die optimale Unternehmensstruktur zu erreichen? Sie als Unternehmer Ihr Berater / Expertenteam
Vorteile

Welche Vorteile bietet die GmbH & Co. KG als hybride Rechtsform?

Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der transparenten Besteuerung einer Personengesellschaft. Sie schützt das Privatvermögen, vermeidet die Doppelbesteuerung und ermöglicht eine flexible Nachfolge- und Immobiliengestaltung.

Haftungsbeschränkung über die Komplementär-GmbH

In der GmbH & Co. KG übernimmt eine Kapitalgesellschaft, regelmäßig eine GmbH, die Rolle des voll haftenden Komplementärs. Deren Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Als Kommanditist haften Sie nur mit Ihrer im Handelsregister eingetragenen Einlage; das Privatvermögen bleibt geschützt.

  • Komplementär-GmbH haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (Stammkapital ab 25.000 €)
  • Kommanditist haftet ausschließlich mit der eingetragenen Kapitaleinlage
  • Persönliche Haftung des ehemaligen Einzelunternehmers entfällt für die Zukunft. Für Altverbindlichkeiten gilt eine fünfjährige Nachhaftung (§ 157 UmwG, § 25 HGB)
  • Sie bleiben als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH und Kommanditist voll in Kontrolle
Vorteile der Umwandlung in eine GmbH & Co. KG
Ablauf

Wie läuft die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG ab?

Da die Komplementär-GmbH vor der KG existieren muss, erfolgt die Umwandlung zweistufig: zunächst Gründung der GmbH, dann Gründung der KG mit Einbringung des Einzelunternehmens. Rechtlich stehen dafür die Ausgliederung nach UmwG oder die Einzelübertragung zur Verfügung.

  1. 1 Komplementär-GmbH gründen Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Aufbringung des Stammkapitals (mind. 12.500 € einzuzahlen), Bestellung des Geschäftsführers und Anmeldung zum Handelsregister.
  2. 2 KG mit Kommanditist gründen Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags, Festlegung der Haftsumme und Eintragung ins Handelsregister.
  3. 3 Ausgliederung beurkunden Notarielle Beurkundung der Ausgliederungserklärung: Vermögen, Verträge und Verbindlichkeiten gehen per partieller Gesamtrechtsnachfolge automatisch über.
  4. 4 Bewertung & Eintragung Einbringung zu Buchwerten, Zwischen- oder gemeinen Werten; Eintragung macht den Vermögensübergang wirksam.
Vorteil: partielle Gesamtrechtsnachfolge ohne Einzelzustimmungen. Voraussetzung: Eintragung im Handelsregister; Verbindlichkeiten dürfen das einzubringende Vermögen nicht übersteigen; nur zur Aufnahme möglich.
Unternehmen optimal umstrukturieren
Rezensionen

Mandanten, die ihre Umwandlung erfolgreich umgesetzt haben

  • „Die Kombination aus Haftungsschutz und transparenter Besteuerung passte perfekt zu unserem Entnahmeverhalten. Die zweistufige Gründung lief reibungslos.“

    MK M. K. Kommanditist einer GmbH & Co. KG
  • „Unsere Betriebsimmobilien wurden steuerneutral eingebracht und die Grunderwerbsteuer vollständig vermieden. Sehr durchdachte Gestaltung.“

    RB R. B. ehem. Einzelunternehmer
  • „Von der Komplementär-GmbH bis zur Eintragung der KG wurden wir Schritt für Schritt begleitet, inklusive klarer Empfehlung zur Rechtsform.“

    AL A. L. Inhaber eines Familienunternehmens
Investition

Was kostet die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG?

Die Beratungskosten für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG liegen nach unserer Erfahrung zwischen ca. 6 und 16 T€ und hängen von der steuerrechtlichen Komplexität des Einzelfalls ab. Der Zeitrahmen beträgt etwa drei bis sechs Monate, bei guter Vorbereitung auch weniger.

Hinzu kommen Gebühren für Handelsregister und Notar. Die Handelsregistergebühren fallen kaum ins Gewicht; die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert (GNotKG). Alle Kosten werden vor Auftragserteilung dargelegt.
Beratungskosten

6–16 T€

je nach steuerrechtlicher Komplexität
Kostenrelevante Faktoren
  • Umfang des Betriebsvermögens des Einzelunternehmens
  • Existenz von Immobilien im Betriebsvermögen
  • Umfang steuerrechtlicher Komplikationen
  • Wahl zwischen Ausgliederung und Einzelübertragung
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Beratungsteam Unternehmenumwandeln.de
Über uns

Spezialisiert auf Unternehmensumwandlungen, aus einer Hand

Unternehmenumwandeln.de ist eine auf Unternehmensumwandlungen spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft, entstanden aus der Kooperation von Prof. Dr. Patrick Spohn und Steuerberater Eric Preusche. Die Verbindung aus akademischer Expertise und praktischer Erfahrung gestaltet selbst komplexe Umwandlungen rechtssicher und steuereffizient.

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FAQ

Häufige Fragen: Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG umwandeln

Wie wird die GmbH & Co. KG steuerlich behandelt?
Als Personengesellschaft unterliegt die KG selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet; die konkrete Verteilung regelt der Gesellschaftsvertrag. Die Komplementär-GmbH erhält üblicherweise einen Vorabgewinn für Geschäftsführung und Haftungsübernahme, der bei ihr der Körperschaftsteuer unterliegt. Der verbleibende Gewinn entfällt auf den Kommanditisten. Dieser versteuert seinen Gewinnanteil mit Einkommensteuer (bis 45 %) zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer; die Gewerbesteuer der KG wird grundsätzlich auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Doppelbesteuerung einer reinen GmbH wird so vermieden.
Wann ist eine steuerneutrale Einbringung nach § 24 UmwStG möglich?
§ 24 UmwStG ermöglicht die Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH & Co. KG zu Buchwerten, ohne Aufdeckung stiller Reserven. Voraussetzungen sind die Einbringung eines funktionsfähigen Unternehmens mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen, die Mitunternehmerstellung des Einbringenden sowie der uneingeschränkte Erhalt des deutschen Besteuerungsrechts. Wahlweise ist auch der Ansatz von Zwischen- oder gemeinen Werten möglich. Der steuerliche Übertragungsstichtag kann bei Gesamtrechtsnachfolge bis zu acht Monate zurückliegen.
Steueroptimierte Einbringung GmbH & Co. KG
Lässt sich bei Immobilien die Grunderwerbsteuer vermeiden?
Grundsätzlich ist die Einbringung von Immobilien grunderwerbsteuerbar. § 5 Abs. 2 GrEStG befreit die Einbringung in das Gesamthandsvermögen der KG jedoch in Höhe des Anteils des Einbringenden. Sind Sie nach der Einbringung zu 100 % an der KG beteiligt, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Zu beachten ist die zehnjährige Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG. Umsatzsteuerlich gilt die Übertragung als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG.
GmbH & Co. KG oder reine GmbH: Welche Rechtsform ist die richtige?
Das ist stets eine Einzelfallentscheidung. Eine reine GmbH ist meist vorteilhaft bei hohen Gewinnen, die zumindest teilweise thesauriert werden, sowie bei wenigen Immobilientransaktionen. Die GmbH & Co. KG spielt ihre Stärken aus bei erheblichem Immobilienbesitz, zahlreichen Immobilientransaktionen, schrittweiser Unternehmensnachfolge und bei (fast) vollständiger Entnahme der Gewinne. Die Entscheidung sollte nicht allein an der aktuellen Steuerbelastung, sondern an der langfristigen Strategie ausgerichtet werden.
Wann ist die GmbH & Co. KG die richtige Wahl?
Vertiefung

Welche Gestaltungsfragen prägen die GmbH & Co. KG?

Nach Festlegung der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen entscheiden Gestaltungsfragen über die künftige Struktur, insbesondere die Behandlung von Immobilien, die Aufnahme weiterer Gesellschafter und die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter.

Gesamthandsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen für Immobilien?
Beide Wege lassen sich nicht pauschal bewerten: Wie sich die Einbringung in das Gesamthandsvermögen der KG auf Bilanzkennzahlen, Kapitalkontenstruktur und Kreditwürdigkeit auswirkt, hängt stark von den eingebrachten Werten und der bestehenden Finanzstruktur ab. Die Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten ermöglicht größere Flexibilität und eine einfachere Übertragung beim Ausscheiden, ist jedoch mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden. Die Wahl richtet sich nach wirtschaftlichen und persönlichen Faktoren.
In welcher Reihenfolge nimmt man weitere Gesellschafter auf?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, zuerst das Einzelunternehmen in die GmbH & Co. KG einzubringen und erst danach neue Gesellschafter aufzunehmen. Diese Reihenfolge kann erhebliche Steuervorteile bieten, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer. Rechte und Pflichten neuer Kommanditisten (Gewinnbeteiligung, Geschäftsführungsbefugnisse, Austrittsrechte) sollten dann im Gesellschaftsvertrag transparent geregelt werden.
Gestaltungsaspekte bei der Umstrukturierung Weitere Gesellschafter einbringen
Welche Bewertungsmöglichkeiten bestehen bei der Einbringung?
Nach § 24 UmwStG bestehen drei Wertansätze: die Fortführung der Buchwerte (ertragsteuerlich neutral, keine Aufdeckung stiller Reserven), die Bewertung zu gemeinen Werten (vollständige Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven) sowie die Bewertung zu Zwischenwerten (teilweise Aufdeckung). Der Wertansatz ist von höchster steuerlicher Relevanz; bei Bedarf ist ein Übertragungsgewinn zu ermitteln und vom Einbringenden zu versteuern.
Wie ist die typische Ein-Personen-Struktur aufgebaut?
Die typische Ein-Personen-Struktur ist so aufgebaut, dass Sie nach der Umwandlung zugleich Kommanditist der KG sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind und so die vollständige Kontrolle behalten. Die GmbH & Co. KG erscheint dann als „Ein-Personen-Gesellschaft“, deren zweite Person — die Komplementär-GmbH — wiederum von Ihnen beherrscht wird. Das Stammkapital der GmbH dient als Haftungspuffer und muss mindestens zur Hälfte eingezahlt werden.
Aufbau der GmbH & Co. KG
Kontakt

Persönliche Strategie zur Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

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Ziel der Umwandlung Mehrfachauswahl möglich

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