Einzelunternehmen in eine Holding umwandeln
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding-Struktur senkt die Ertragsteuerbelastung von bis zu 45 % auf rund 30 %, trennt operatives Geschäft und Vermögen durch eine zusätzliche Haftungsebene und schafft die Basis für steueroptimierten Vermögensaufbau. Die steuerneutrale Umsetzung erfolgt über eine zweistufige Ketteneinbringung nach §§ 20 und 21 UmwStG. Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist werden Veräußerungsgewinne mit nur etwa 1,5 % besteuert.
Wie hoch ist Ihr Jahresgewinn?
Stellen Sie Ihren Jahresgewinn ein. Der Rechner schätzt Ihre Steuerlast als Einzelunternehmer gegenüber einer thesaurierenden Holding-Struktur.
- ca. 30 % Ertragsteuerbelastung der Struktur
- ca. 1,5 % Besteuerung der Ausschüttung an die Holding (§ 8b KStG)
- §§ 20, 21 UmwStG steuerneutrale Ketteneinbringung
- 7 Jahre Sperrfrist nach § 22 UmwStG
Wie unterstützt Sie Unternehmenumwandeln.de beim Aufbau der Holding-Struktur?
Unternehmenumwandeln.de begleitet die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine Holding von der Kosten-Nutzen-Analyse über die zweistufige Ketteneinbringung bis zur Eintragung beider Gesellschaften in das Handelsregister, steuerlich und rechtlich aus einer Hand. Den Überblick über alle Rechtsformwechsel gibt Unternehmen umwandeln.
- Kosten-Nutzen-Analyse Fundierte Analyse der Ausgangssituation mit Prognose der Steuerersparnis sowie realistischer Einschätzung der einmaligen und laufenden Kosten.
- Steuerliche Gestaltung Optimale Gestaltung von Einbringung und Anteilstausch, inklusive Antrag auf Buchwertfortführung und Nutzung der steuerlichen Rückwirkung.
- Aufbau der Holding-Struktur Gründung von operativer GmbH und Holding-GmbH samt maßgeschneiderter Gesellschafts- und Einbringungsverträge für beide Ebenen.
- Netzwerk aus Steuer-, Rechts- und Notarexperten Rechtssichere Durchführung durch das interdisziplinäre Netzwerk: Alle Aspekte der Umwandlung optimal aufeinander abgestimmt.
Welche Vorteile bietet die Holding-Struktur für Ihr Einzelunternehmen?
Die Holding-Struktur senkt die Steuerlast durch die Privilegierung nach § 8b KStG, zieht eine zweite Haftungsebene zwischen operatives Risiko und angesammeltes Vermögen und macht die Holding zur Plattform für steueroptimierten Vermögensaufbau.
Nahezu steuerfreie Thesaurierung über die Holding
Während Einzelunternehmer Gewinne mit bis zu 45 % Einkommensteuer versteuern, unterliegt die Kapitalgesellschaft nur etwa 30 % Ertragsteuer. Schüttet die operative GmbH an die Holding aus, gelten nach § 8b KStG nur 5 % der Dividende als steuerpflichtig. Die effektive Belastung sinkt auf etwa 1,5 %.
- 95 % der Ausschüttung an die Holding bleiben steuerfrei (§ 8b KStG)
- Thesaurierte Gewinne unterliegen nur ca. 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Sperrfrist mit nur ca. 1,5 % besteuert
- Mittel können nahezu steuerfrei in der Holding für Investitionen angesammelt werden
Zusätzliche Haftungsebene zwischen Risiko und Vermögen
Die Holding-Struktur verstärkt den Haftungsschutz der GmbH erheblich, da sie eine zweite Ebene einzieht. An die Holding ausgeschüttete Gewinne sind dem Zugriff der operativen Gläubiger entzogen. Operatives Geschäft und angesammeltes Vermögen sind getrennt.
- Ausgeschüttetes Vermögen ist dem Zugriff operativer Gläubiger entzogen
- Separate Tochtergesellschaften trennen verschiedene Geschäftsbereiche haftungsrechtlich
- Kontinuierlicher Vermögensaufbau in der Holding, geschützt vor Betriebsrisiken
- Persönliche Geschäftsführerrisiken über Compliance und D&O-Versicherung begrenzbar
Die Holding als Plattform für Investitionen
Die in der Holding thesaurierten Gewinne lassen sich mit minimaler Steuerbelastung in Immobilien, Beteiligungen oder weitere Geschäftszweige investieren. Die niedrigere Besteuerung beschleunigt den Vermögensaufbau und schafft die Basis für eine langfristige Exit- und Nachfolgestrategie.
- Vermietungserträge mit ca. 15,825 % statt bis zu 47,475 % besteuert
- Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen mit nur ca. 1,5 %
- Finanzierung neuer Geschäftsfelder aus thesaurierten Gewinnen ohne externe Kapitalgeber
- Effektives Instrument für Altersvorsorge und Unternehmensnachfolge
Wie läuft die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding ab?
Ein Einzelunternehmen ist kein umwandlungsfähiger Rechtsträger. Eine direkte Umwandlung nach dem UmwG ist nicht möglich. Der Weg führt über eine zweistufige Ketteneinbringung. Für den ersten Schritt stehen zwei rechtliche Methoden zur Verfügung.
- 1 Operative GmbH gründen Gründung der operativen GmbH mit Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
- 2 Einbringung mit Aufgeld/Sachagio Aktiva und Passiva werden einzeln übertragen, der Unternehmenswert als Aufgeld in die Kapitalrücklage eingebracht, steuerneutral nach § 20 UmwStG.
- 3 Holding-GmbH gründen Gründung der Holding-GmbH mit Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
- 4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 UmwStG) Übertragung der Anteile an der operativen GmbH auf die Holding, die dadurch die Mehrheit der Stimmrechte (über 50 %) erhält.
- 1 Operative GmbH gründen Gründung der aufnehmenden operativen GmbH mit Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
- 2 Ausgliederung des Einzelunternehmens Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten gehen per Gesamtrechtsnachfolge über, ohne einzelne Übertragungsakte.
- 3 Holding-GmbH gründen Gründung der Holding-GmbH mit Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
- 4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 UmwStG) Steuerneutrale Übertragung der GmbH-Anteile auf die Holding mit Mehrheit der Stimmrechte.
Mandanten, die ihre Umwandlung erfolgreich umgesetzt haben
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„Die Ketteneinbringung wurde sauber strukturiert und vollständig steuerneutral umgesetzt. Heute baue ich in der Holding geschütztes Vermögen auf.“
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„Von der Kosten-Nutzen-Analyse bis zur Eintragung beider Gesellschaften wurden wir Schritt für Schritt begleitet. Alle Fristen wurden eingehalten.“
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„Die Trennung von operativem Geschäft und Vermögen hat uns nicht nur steuerlich, sondern auch beim Risikoschutz spürbar weitergebracht.“
Was kostet die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding?
Die einmaligen Kosten der Holding-Umwandlung hängen stark von der Komplexität ab und umfassen Notar-, Handelsregister-, Steuer- und Rechtsberatungskosten für zwei GmbH-Gründungen. Einfache Umwandlungen kleinerer Größe bieten wir als Komplettpaket bereits ab 7.000 € an. Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand.
ab 7 T€
Komplettpaket; zzgl. ca. 5–7 T€ laufende Mehrkosten pro Jahr- Umfang des Betriebsvermögens des Einzelunternehmens
- Existenz von Immobilien (mögliche Grunderwerbsteuer)
- Steuerrechtliche Komplexität von Einbringung und Anteilstausch
- Laufender Mehraufwand für zwei Jahresabschlüsse und Buchhaltungen
Spezialisiert auf Unternehmensumwandlungen, aus einer Hand
Unternehmenumwandeln.de ist eine auf Unternehmensumwandlungen spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft, entstanden aus der Kooperation von Prof. Dr. Patrick Spohn und Steuerberater Eric Preusche. Die Verbindung aus akademischer Expertise und praktischer Erfahrung gestaltet selbst komplexe Umwandlungen rechtssicher und steuereffizient.
Häufige Fragen: Einzelunternehmen in eine Holding umwandeln
Warum muss zuerst das Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden?
Was bedeutet die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG?
Ab welchem Jahresgewinn lohnt sich eine Holding-Struktur?
Welche steuerlichen Fallstricke gilt es zu vermeiden?
Welche Investitionsmöglichkeiten eröffnet die Holding-Struktur?
Die in die Holding ausgeschütteten Gewinne lassen sich mit minimaler Steuerbelastung für verschiedene Anlageklassen einsetzen, während sie vor operativen Geschäftsrisiken geschützt sind. Die Auswahl der Instrumente hängt von den Zielen des Einzelfalls ab.
Wie lässt sich ein Immobilienportfolio in der Holding aufbauen?
Welche Vorteile bietet ein Beteiligungsportfolio?
Wie werden langfristige Kapitalanlagen in der Holding besteuert?
Wie dient die Holding dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge?
Persönliche Strategie zur Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine Holding
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangssituation. Wir prüfen Ihr Sparpotenzial und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Std. mit den nächsten Schritten, kostenfrei und unverbindlich.