Einzelunternehmen in eine Holding umwandeln

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding-Struktur senkt die Ertragsteuerbelastung von bis zu 45 % auf rund 30 %, trennt operatives Geschäft und Vermögen durch eine zusätzliche Haftungsebene und schafft die Basis für steueroptimierten Vermögensaufbau. Die steuerneutrale Umsetzung erfolgt über eine zweistufige Ketteneinbringung nach §§ 20 und 21 UmwStG. Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist werden Veräußerungsgewinne mit nur etwa 1,5 % besteuert.

Informationen von Steuerberatern Prof. Dr. Patrick Spohn und Eric Preusche erstellt und steuerrechtlich geprüft.
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Schaubild: Einzelunternehmen ohne Trennung von Betrieb und Vermögen bei bis zu 45 % Steuerbelastung im Vergleich zur Holding-Struktur aus Holding-GmbH und operativer GmbH
Vom Einzelunternehmen zur Holding: Holding-GmbH plus operative GmbH, Gewinne thesaurieren bei ca. 30 % statt bis zu 45 % Steuerbelastung. Schaubild vergrößern
  • ca. 30 % Ertragsteuerbelastung der Struktur
  • ca. 1,5 % Besteuerung der Ausschüttung an die Holding (§ 8b KStG)
  • §§ 20, 21 UmwStG steuerneutrale Ketteneinbringung
  • 7 Jahre Sperrfrist nach § 22 UmwStG
Leistungen

Wie unterstützt Sie Unternehmenumwandeln.de beim Aufbau der Holding-Struktur?

Unternehmenumwandeln.de begleitet die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine Holding von der Kosten-Nutzen-Analyse über die zweistufige Ketteneinbringung bis zur Eintragung beider Gesellschaften in das Handelsregister, steuerlich und rechtlich aus einer Hand. Den Überblick über alle Rechtsformwechsel gibt Unternehmen umwandeln.

  • Kosten-Nutzen-Analyse Fundierte Analyse der Ausgangssituation mit Prognose der Steuerersparnis sowie realistischer Einschätzung der einmaligen und laufenden Kosten.
  • Steuerliche Gestaltung Optimale Gestaltung von Einbringung und Anteilstausch, inklusive Antrag auf Buchwertfortführung und Nutzung der steuerlichen Rückwirkung.
  • Aufbau der Holding-Struktur Gründung von operativer GmbH und Holding-GmbH samt maßgeschneiderter Gesellschafts- und Einbringungsverträge für beide Ebenen.
  • Netzwerk aus Steuer-, Rechts- und Notarexperten Rechtssichere Durchführung durch das interdisziplinäre Netzwerk: Alle Aspekte der Umwandlung optimal aufeinander abgestimmt.
Wie hilft professionelle Beratung bei der Holdingumwandlung?
Vorteile

Welche Vorteile bietet die Holding-Struktur für Ihr Einzelunternehmen?

Die Holding-Struktur senkt die Steuerlast durch die Privilegierung nach § 8b KStG, zieht eine zweite Haftungsebene zwischen operatives Risiko und angesammeltes Vermögen und macht die Holding zur Plattform für steueroptimierten Vermögensaufbau.

Nahezu steuerfreie Thesaurierung über die Holding

Während Einzelunternehmer Gewinne mit bis zu 45 % Einkommensteuer versteuern, unterliegt die Kapitalgesellschaft nur etwa 30 % Ertragsteuer. Schüttet die operative GmbH an die Holding aus, gelten nach § 8b KStG nur 5 % der Dividende als steuerpflichtig. Die effektive Belastung sinkt auf etwa 1,5 %.

  • 95 % der Ausschüttung an die Holding bleiben steuerfrei (§ 8b KStG)
  • Thesaurierte Gewinne unterliegen nur ca. 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Sperrfrist mit nur ca. 1,5 % besteuert
  • Mittel können nahezu steuerfrei in der Holding für Investitionen angesammelt werden
Welche steuerlichen Vorteile bietet die Holding-Struktur? Einzelunternehmen Holding-Struktur B):
Ablauf

Wie läuft die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding ab?

Ein Einzelunternehmen ist kein umwandlungsfähiger Rechtsträger. Eine direkte Umwandlung nach dem UmwG ist nicht möglich. Der Weg führt über eine zweistufige Ketteneinbringung. Für den ersten Schritt stehen zwei rechtliche Methoden zur Verfügung.

  1. 1 Operative GmbH gründen Gründung der operativen GmbH mit Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
  2. 2 Einbringung mit Aufgeld/Sachagio Aktiva und Passiva werden einzeln übertragen, der Unternehmenswert als Aufgeld in die Kapitalrücklage eingebracht, steuerneutral nach § 20 UmwStG.
  3. 3 Holding-GmbH gründen Gründung der Holding-GmbH mit Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
  4. 4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 UmwStG) Übertragung der Anteile an der operativen GmbH auf die Holding, die dadurch die Mehrheit der Stimmrechte (über 50 %) erhält.
Vorteil: keine Werthaltigkeitsprüfung durch das Registergericht. Es greift die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG.
Wie läuft die rechtliche Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding ab? Ketteneinbringung
Rezensionen

Mandanten, die ihre Umwandlung erfolgreich umgesetzt haben

  • „Die Ketteneinbringung wurde sauber strukturiert und vollständig steuerneutral umgesetzt. Heute baue ich in der Holding geschütztes Vermögen auf.“

    MK M. K. Gesellschafter einer Holding-GmbH
  • „Von der Kosten-Nutzen-Analyse bis zur Eintragung beider Gesellschaften wurden wir Schritt für Schritt begleitet. Alle Fristen wurden eingehalten.“

    AR A. R. ehem. Einzelunternehmer
  • „Die Trennung von operativem Geschäft und Vermögen hat uns nicht nur steuerlich, sondern auch beim Risikoschutz spürbar weitergebracht.“

    SB S. B. Inhaber einer operativen GmbH
Investition

Was kostet die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Holding?

Die einmaligen Kosten der Holding-Umwandlung hängen stark von der Komplexität ab und umfassen Notar-, Handelsregister-, Steuer- und Rechtsberatungskosten für zwei GmbH-Gründungen. Einfache Umwandlungen kleinerer Größe bieten wir als Komplettpaket bereits ab 7.000 € an. Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand.

Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert (GNotKG); hinzu kommen Handelsregistergebühren. Die laufenden Mehrkosten der doppelten Struktur amortisieren sich in der Regel ab einem Jahresgewinn von etwa 70.000 €. Alle Kosten werden vor Auftragserteilung dargelegt.
Beratungskosten

ab 7 T€

Komplettpaket; zzgl. ca. 5–7 T€ laufende Mehrkosten pro Jahr
Kostenrelevante Faktoren
  • Umfang des Betriebsvermögens des Einzelunternehmens
  • Existenz von Immobilien (mögliche Grunderwerbsteuer)
  • Steuerrechtliche Komplexität von Einbringung und Anteilstausch
  • Laufender Mehraufwand für zwei Jahresabschlüsse und Buchhaltungen
Festpreis-Angebot anfragen
Welche Kosten und Nachteile entstehen durch die Holding-Struktur?
Beratungsteam Unternehmenumwandeln.de
Über uns

Spezialisiert auf Unternehmensumwandlungen, aus einer Hand

Unternehmenumwandeln.de ist eine auf Unternehmensumwandlungen spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft, entstanden aus der Kooperation von Prof. Dr. Patrick Spohn und Steuerberater Eric Preusche. Die Verbindung aus akademischer Expertise und praktischer Erfahrung gestaltet selbst komplexe Umwandlungen rechtssicher und steuereffizient.

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FAQ

Häufige Fragen: Einzelunternehmen in eine Holding umwandeln

Warum muss zuerst das Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden?
Ein Einzelunternehmen gilt nach dem Umwandlungsgesetz nicht als umwandlungsfähiger Rechtsträger. Die Holding-Struktur entsteht deshalb über eine zweistufige Ketteneinbringung: Zunächst wird das Einzelunternehmen in eine operative GmbH eingebracht (§ 20 UmwStG), anschließend werden deren Anteile per qualifiziertem Anteilstausch auf die Holding-GmbH übertragen (§ 21 UmwStG). Den ersten Schritt beschreibt Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln.
Was bedeutet die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG?
Nach einer steuerneutralen Einbringung zu Buchwerten greift eine siebenjährige Sperrfrist. Bei einer Veräußerung innerhalb dieser Frist werden die stillen Reserven rückwirkend und zeitanteilig besteuert: im 1. Jahr zu 100 %, im 2. Jahr zu 6/7, im 3. Jahr zu 5/7 und so weiter. Nach Ablauf der sieben Jahre entfällt die Rückwirkung vollständig, und ein Anteilsverkauf unterliegt nur noch der Besteuerung nach § 8b KStG mit effektiv etwa 1,5 %.
Ab welchem Jahresgewinn lohnt sich eine Holding-Struktur?
Als Faustregel gilt: Ab einem Jahresgewinn von etwa 70.000 € beginnt die Holding-Struktur wirtschaftlich attraktiv zu werden, sofern ein Teil der Gewinne thesauriert wird. Nach Abzug eines angemessenen Geschäftsführergehalts von mindestens 60.000 € sollte ein Überschuss von 30.000–50.000 € für die Thesaurierung verbleiben, damit die Steuervorteile die laufenden Mehrkosten von 5.000–7.000 € jährlich überkompensieren. Hohe Haftungsrisiken oder eine geplante Nachfolge können auch bei niedrigeren Gewinnen für die Struktur sprechen.
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine Holding für ein Einzelunternehmen?
Welche steuerlichen Fallstricke gilt es zu vermeiden?
Steuerliche Fallstricke bei der Umwandlung in eine Holding gilt es vor allem beim sogenannten Asset Deal zu vermeiden: Werden die Vermögensgegenstände per Kaufvertrag einzeln und ohne Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG übertragen, kommt es zur sofortigen Aufdeckung und Besteuerung aller stillen Reserven. Bei Immobilienbesitz kann Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %) anfallen. Zudem müssen Miet-, Darlehens- und Dienstleistungsverträge zwischen Holding und operativer Gesellschaft marktüblichen Bedingungen entsprechen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei Umwandlung von Einzelunternehmen in eine Holding zu beachten?
Vertiefung

Welche Investitionsmöglichkeiten eröffnet die Holding-Struktur?

Die in die Holding ausgeschütteten Gewinne lassen sich mit minimaler Steuerbelastung für verschiedene Anlageklassen einsetzen, während sie vor operativen Geschäftsrisiken geschützt sind. Die Auswahl der Instrumente hängt von den Zielen des Einzelfalls ab.

Wie lässt sich ein Immobilienportfolio in der Holding aufbauen?
Die Holding eignet sich hervorragend für den Aufbau eines Immobilienportfolios. Vermietungserträge werden mit nur etwa 15,825 % statt bis zu 47,475 % bei privaten Vermietern besteuert. Abschreibungen lassen sich vollständig nutzen, Fremdfinanzierungskosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, und bei späterem Verkauf können Veräußerungsgewinne unter den Voraussetzungen des § 8b KStG mit nur etwa 1,5 % besteuert werden.
Welche Vorteile bietet ein Beteiligungsportfolio?
Die Holding bietet optimale Voraussetzungen für den Aufbau eines Beteiligungsportfolios. Dividendenerträge aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften werden bei einer Beteiligung ab 15 % mit nur etwa 1,5 % besteuert. Auch Veräußerungsgewinne aus solchen Beteiligungen unterliegen einer minimalen Steuerbelastung von rund 1,5 %, ein erheblicher Hebel für den steueroptimierten Vermögensaufbau.
Wie werden langfristige Kapitalanlagen in der Holding besteuert?
Bei langfristigen Kapitalanlagen ist nach Anlageart zu unterscheiden: Veräußerungsgewinne aus Aktien werden mit nur etwa 1,5 % besteuert, was die Holding besonders attraktiv für wachstumsorientierte Aktienpositionen macht. Dividendenerträge aus Aktien sowie Zinserträge unterliegen hingegen der regulären Besteuerung mit etwa 30 %.
Wie gelingt die langfristige Steueroptimierung durch Holdingstrukturen?
Wie dient die Holding dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge?
Die Holding ist ein effektives Instrument für langfristigen Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Die niedrigere Besteuerung thesaurierter Gewinne beschleunigt den Aufbau erheblich, das angesammelte Vermögen ist vor betrieblichen Risiken geschützt, und die Trennung vom Privatvermögen fördert die Disziplin. Ziel ist eine Vermögensbasis, die sich durch Renditen aus verschiedenen Anlageklassen selbst vermehrt, auch ohne operative Tätigkeit.
Welche Investitionsmöglichkeiten bietet die Holding-Struktur? Holding-GmbH
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