GmbH & Co. KG in eine GmbH umwandeln

Die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH verschlankt die Struktur, erleichtert die Aufnahme von Investoren und senkt die Steuerlast thesaurierter Gewinne von bis über 50 % auf knapp 30 %. In der Praxis führen zwei Wege ans Ziel: der identitätswahrende Formwechsel nach den §§ 190 ff. UmwG und das erweiterte Anwachsungsmodell. Beide lassen sich nach dem UmwStG steuerneutral zu Buchwerten abbilden.

Informationen von Steuerberatern Prof. Dr. Patrick Spohn und Eric Preusche erstellt und steuerrechtlich geprüft.
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  • knapp 30 % Ertragsteuerbelastung der GmbH
  • 7 Jahre Sperrfrist nach § 22 UmwStG
  • 8–19 T€ Beratungskosten je nach Komplexität
  • § 20 UmwStG steuerneutrale Buchwertfortführung
Leistungen

Wie unterstützt Sie Unternehmenumwandeln.de bei der Umwandlung in eine GmbH?

Unternehmenumwandeln.de begleitet die Umwandlung Ihrer GmbH & Co. KG in die GmbH von der ersten Analyse bis zur Eintragung in das Handelsregister, unabhängig davon, ob der Weg über den Formwechsel oder das erweiterte Anwachsungsmodell führt. Den Überblick über alle Rechtsformwechsel gibt Unternehmen umwandeln.

  • Analyse des Status quo Gesellschafts- und steuerrechtliche Analyse der GmbH & Co. KG inklusive Sonderbetriebsvermögen und Gesellschaftsvertrag als Grundlage der Wegwahl.
  • Wahl des Umwandlungswegs Bewertung von Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG) und erweitertem Anwachsungsmodell (§ 20 UmwStG) anhand Ihrer Ziele und Ausgangsstruktur.
  • Identifikation der Risikopotenziale Erkennung steuerlicher Risiken wie Grunderwerbsteuer, Sperrfrist nach § 22 UmwStG und Behandlung wesentlicher Betriebsgrundlagen.
  • Abstimmung mit Notariat & Behörden Vorbereitung und steuerliche Prüfung der zu beurkundenden Verträge, Begleitung auf Wunsch bis zum Notartermin.
Wie unterstützt Sie Unternehmenumwandeln.de bei der Umwandlung Ihrer GmbH & Co. KG in eine GmbH?
Vorteile

Welche Vorteile bietet die Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine GmbH?

Die GmbH vereinfacht die Struktur gegenüber der zweigliedrigen GmbH & Co. KG, senkt die Steuerlast einbehaltener Gewinne und erhöht die Akzeptanz bei Investoren. Sie bildet zugleich die Ausgangsbasis für ein Holdingmodell.

Verschlankte Struktur statt zweier Rechtsträger

Die GmbH & Co. KG besteht aus zwei Gesellschaften, der Personengesellschaft und der Komplementär-GmbH, die beide Jahresabschlüsse und eine Buchhaltung erfordern. Nach der Umwandlung bleibt nur noch eine juristische Person, was Verwaltungsaufwand und Steuerberatungskosten reduziert.

  • Keine doppelte Buchhaltung und kein zweiter Jahresabschluss mehr
  • Wegfall von Sonderbilanzen, Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen der Kommanditisten
  • Vereinfachte Ergebnisermittlung ohne komplexe Kapitalkontenmodelle
  • Wegfall der Komplementär-GmbH als zusätzlicher Rechtsträger (beim Anwachsungsmodell)
Warum sollte ich meine GmbH & Co. KG in eine GmbH umwandeln?
Ablauf

Welche Wege führen von der GmbH & Co. KG in die GmbH?

Die Umwandlung erfolgt in der Praxis über den identitätswahrenden Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz oder über das erweiterte Anwachsungsmodell. Beide Wege lassen sich nach dem UmwStG steuerneutral zu Buchwerten gestalten, unterscheiden sich jedoch in Struktur und Risiken.

  1. 1 Status-quo-Analyse & Wegwahl Prüfung von Gesellschaftsvertrag, Sonderbetriebsvermögen und Festlegung des steuerlichen Übertragungsstichtags (bis zu 8 Monate rückwirkend).
  2. 2 Umwandlungsbericht & Beschluss Formwechselbericht nach § 192 UmwG (Verzicht aller Anteilsinhaber möglich) und notariell beurkundeter Beschluss nach § 193 UmwG.
  3. 3 Umgang mit der Komplementär-GmbH Ausscheiden der Komplementär-GmbH oder Treuhandlösung zur Wahrung des Identitätsgrundsatzes.
  4. 4 Handelsregistereintragung Mit der Eintragung wird der Formwechsel zivilrechtlich wirksam (§ 202 UmwG): Der Rechtsträger ändert nur sein Rechtskleid.
Vorteil: Identitätswahrend, keine Grunderwerbsteuer auf Immobilien im Gesamthandsvermögen. Nachteil: Es entstehen zwei GmbHs; die frühere Komplementär-GmbH ist meist obsolet.
Wie läuft die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH Schritt für Schritt ab? 09 = = =
Rezensionen

Mandanten, die ihre Umwandlung erfolgreich umgesetzt haben

  • „Wir wollten die doppelte Buchhaltung loswerden und thesaurieren. Der Formwechsel wurde steuerneutral und ohne Grunderwerbsteuer auf unsere Immobilien umgesetzt.“

    MK M. K. Geschäftsführer einer GmbH
  • „Die Wahl zwischen Anwachsung und Formwechsel wurde uns klar und nachvollziehbar erläutert. Am Ende stimmte die Struktur, und die Sperrfrist war kein Hindernis.“

    BR B. R. ehem. Kommanditist
  • „Von der Analyse bis zur Handelsregistereintragung lief alles aus einer Hand. Die Steuerlast unserer einbehaltenen Gewinne ist deutlich gesunken.“

    SW S. W. Gesellschafter einer GmbH
Investition

Was kostet die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH?

Die Beratungskosten für die Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH liegen nach unserer Erfahrung zwischen ca. 8 und 19 T€ und hängen von der steuerrechtlichen Komplexität des Einzelfalls ab. Die Kosten amortisieren sich in der Regel innerhalb kurzer Zeit durch die Steuerersparnis.

Hinzu kommen Handelsregister- und Notargebühren. Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert (GNotKG). Alle Kosten werden vor Auftragserteilung dargelegt.
Beratungskosten

8–19 T€

je nach steuerrechtlicher Komplexität
Kostenrelevante Faktoren
  • Umfang des Betriebsvermögens der Personengesellschaft
  • Existenz von Immobilien im Gesamthandsvermögen
  • Umfang des Sonderbetriebsvermögens und steuerrechtlicher Komplikationen
  • Allgemeine gesellschaftsrechtliche Ausgangssituation
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Welche Kosten entstehen bei der Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine GmbH?
Beratungsteam Unternehmenumwandeln.de
Über uns

Spezialisiert auf Unternehmensumwandlungen, aus einer Hand

Unternehmenumwandeln.de ist eine auf Unternehmensumwandlungen spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft, entstanden aus der Kooperation von Prof. Dr. Patrick Spohn und Steuerberater Eric Preusche. Die Verbindung aus akademischer Expertise und praktischer Erfahrung gestaltet selbst komplexe Umwandlungen rechtssicher und steuereffizient.

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FAQ

Häufige Fragen: GmbH & Co. KG in eine GmbH umwandeln

Worin unterscheiden sich Formwechsel und erweitertes Anwachsungsmodell?
Der Formwechsel nach den §§ 190 ff. UmwG ist eine identitätswahrende Umwandlung: Der Rechtsträger ändert lediglich sein Rechtskleid, weshalb keine Grunderwerbsteuer auf Immobilien im Gesamthandsvermögen anfällt. Allerdings entstehen zwei GmbHs, da die frühere Komplementär-GmbH unberührt bleibt. Beim erweiterten Anwachsungsmodell bringen die Kommanditisten ihre Anteile in die Komplementär-GmbH ein; die Personengesellschaft erlischt und ihr Vermögen wächst der GmbH an, so dass eine einzige GmbH verbleibt. Welcher Weg optimal ist, hängt insbesondere vom Sonderbetriebsvermögen und vorhandenen Immobilien ab.
Fällt bei der Umwandlung Grunderwerbsteuer an?
Bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine GmbH fällt Grunderwerbsteuer beim erweiterten Anwachsungsmodell regelmäßig an, während der Formwechsel als identitätswahrende Umwandlung nicht grunderwerbsteuerbar ist. Immobilien im Gesamthandsvermögen werden beim Formwechsel nicht bewegt, beim Anwachsungsmodell dagegen regelmäßig grunderwerbsteuerbar und oft auch grunderwerbsteuerpflichtig überführt. Eine entsprechende Prüfung und Gestaltung kann die Grunderwerbsteuer häufig vermeiden. Sie muss jedoch zwingend vor der notariellen Beurkundung erfolgen, da mit der Beurkundung nicht mehr umkehrbare Fakten geschaffen werden.
Wann ist die Umwandlung steuerneutral möglich?
Die Umwandlung ist steuerneutral ohne Anfall von Steuern möglich, wenn die Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) eingehalten werden. Sie erfolgt dann zu Buchwerten, ohne dass stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden; die übernehmende GmbH tritt steuerlich in die Fußstapfen der GmbH & Co. KG. Voraussetzung ist beim Formwechsel insbesondere, dass funktional wesentliche Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens — häufig die Beteiligung der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH — in die entstehende Kapitalgesellschaft eingebracht werden.
Was geschieht mit der Komplementär-GmbH und den Arbeitsverhältnissen?
Mit der Komplementär-GmbH und den Arbeitsverhältnissen geschieht Folgendes: Beim erweiterten Anwachsungsmodell übernimmt die Komplementär-GmbH die gesamte Rechtsstellung und führt das Geschäft fort. Beim Formwechsel bleibt die frühere Komplementär-GmbH bestehen, ist nach der Umwandlung aber meist obsolet und kann beseitigt werden. Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über; beim Formwechsel findet § 613a BGB grundsätzlich keine Anwendung, da es an einem Wechsel des Betriebsinhabers fehlt. Betriebliche Altersversorgungen und Pensionszusagen bleiben vollumfänglich erhalten.
Was geschieht mit Komplementär-GmbH, Kommanditisten und Mitarbeitern nach der Umwandlung in eine GmbH? Formwechsel
Vertiefung

Welche steuerlichen Feinheiten und Alternativen sind zu beachten?

Der Wechsel von der transparenten zur intransparenten Besteuerung will sorgfältig geplant sein. Sperrfristen, Risikopotenziale und mögliche Alternativen entscheiden über die optimale Gestaltung im Einzelfall.

Wie ändert sich die Besteuerung nach der Umwandlung?
Die Besteuerung ändert sich nach der Umwandlung von der transparenten zur intransparenten Besteuerung: Die GmbH versteuert Gewinne mit Körperschaftsteuer (15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, effektiv 15,825 %) und Gewerbesteuer (bei einem Hebesatz von 400 % rund 14 %), insgesamt knapp 30 %. Diese Steuern sind nicht mehr auf die persönliche Einkommensteuer anrechenbar. Erst bei Ausschüttung unterliegen die Gesellschafter der Kapitalertragsteuer bzw. dem Teileinkünfteverfahren; bei Anteilen im Privatvermögen ergibt sich dann eine Gesamtbelastung von ca. 48 %.
Welche Bedeutung hat die Sperrfrist nach § 22 UmwStG?
Die Sperrfrist nach § 22 UmwStG hat folgende Bedeutung: Die Umwandlung zu Buchwerten oder Zwischenwerten löst eine siebenjährige Sperrfrist ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag aus. Werden die GmbH-Anteile innerhalb dieser Frist veräußert oder anderweitig schädlich verwendet, werden rückwirkend stille Reserven aufgedeckt und versteuert. In der Praxis ist die Sperrfrist meist beherrschbar, da Umwandlungen aufgrund eines mindestens mittelfristigen Planungshorizonts erfolgen. Bei einem Verstoß entsteht jedoch ein echter Nachteil: Die rückwirkende Besteuerung kann Liquiditätsengpässe auslösen, und für natürliche Personen als Einbringende sind der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und die Tarifermäßigung nach § 34 EStG ausgeschlossen. Ein möglicher Exit sollte deshalb von Beginn an mitgeplant werden.
Welche Alternativen bestehen zur Umwandlung in eine GmbH?
Alternativen zur Umwandlung in eine GmbH sind die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, das Optionsmodell nach § 1a KStG sowie die Errichtung von Holdingstrukturen. Die Thesaurierungsbegünstigung erreicht nach unserer Erfahrung jedoch oft nicht die niedrige Belastung einer Kapitalgesellschaft; das Optionsmodell fingiert nur für Ertragsteuerzwecke einen Formwechsel und hat insbesondere wegen des Sonderbetriebsvermögens bislang kaum Verbreitung gefunden. Holdingstrukturen können sinnvoll sein, etwa zur Vorbereitung einer Exit-Gestaltung oder zur Trennung von operativem Geschäft und Vermögensverwaltung.
Welche Alternativen zur Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine GmbH kommen infrage?
Welche steuerlichen Risiken gilt es zu vermeiden?
Zu vermeidende steuerliche Risiken liegen in einer unzureichenden Prüfung der Ausgangssituation und einer fehlerhaften Gestaltung, so dass die Voraussetzungen des UmwStG nicht erfüllt sind und sämtliche stillen Reserven aufgedeckt werden. Kritisch sind das Übersehen selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter wie Kundenstämme, Marken oder Software, die nicht erkannte Grunderwerbsteuerbarkeit beim Anwachsungsmodell sowie eine ungewollte Verletzung der Sperrfrist. Eine fundierte Vorbereitung vor der notariellen Beurkundung ist daher entscheidend, da diese nicht mehr umkehrbare Fakten schafft.
Welche steuerlichen Risiken bestehen bei der Umwandlung der GmbH & Co. KG in eine GmbH?
Welche steuerlichen Folgen entstehen beim Formwechsel von GmbH & Co. KG in GmbH? GmbH & Co. KG GmbH
Kontakt

Persönliche Strategie zur Umwandlung Ihrer GmbH & Co. KG in eine GmbH

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Ziel der Umwandlung Mehrfachauswahl möglich

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