Umwandlung in eine Immobilien-Holding

Die Umwandlung in eine Immobilien-Holding senkt die Steuerlast auf Immobiliengewinne von bis zu 47,48 % Einkommensteuer auf 15,83 % Körperschaftsteuer und trennt das Immobilienvermögen rechtlich vom operativen Risiko. Kern ist die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, die die Gewerbesteuer einer rein vermögensverwaltenden GmbH auf nahezu null reduziert, flankiert von Share Deal (§ 8b KStG), § 6b-Rücklagen und grunderwerbsteuerfreier Übertragung über §§ 5/6 GrEStG.

Informationen von Steuerberatern Prof. Dr. Patrick Spohn und Eric Preusche erstellt und steuerrechtlich geprüft.
Wie viel sparen Ihre Immobilien in der Holding?Steuerersparnis-Rechner
Schritt 1 von 3

Wie hoch ist Ihr Jahresgewinn?

Stellen Sie Ihren jährlichen Immobiliengewinn ein. Der Rechner schätzt Ihre Steuerlast bei Haltung im Privatvermögen gegenüber einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH mit erweiterter Grundstückskürzung.

€ 100.000
€ 50.000€ 1.000.000+
Schaubild: Immobilienunternehmen mit Immobilienbesitz im Privatvermögen und bis zu 47,48 % Einkommensteuer im Vergleich zur Immobilien-Holding mit nur 15,83 % Körperschaftsteuer
Vom Immobilienunternehmen zur Immobilien-Holding: 15,83 % Körperschaftsteuer statt bis zu 47,48 % Einkommensteuer, plus erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Schaubild vergrößern
  • 15,83 % Körperschaftsteuer der vermögensverwaltenden GmbH
  • 1,54 % Steuerlast beim Share Deal nach § 8b KStG
  • ab 100.000 € Jahresgewinn: Ab hier rechnet sich die Holding
  • § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG erweiterte Grundstückskürzung
Leistungen

Wie unterstützt Sie Unternehmenumwandeln.de beim Aufbau einer Immobilien-Holding?

Unternehmenumwandeln.de begleitet die Strukturierung Ihres Immobilienvermögens von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung, ob Sie eine bestehende GmbH einbringen, Privatimmobilien grunderwerbsteuerfrei übertragen oder eine Betriebsimmobilie über das Anmietungsmodell sichern. Den Überblick über alle Rechtsformwechsel gibt Unternehmen umwandeln.

  • Analyse des Immobilienbestands Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aufnahme Ihrer Objekte und Gesellschaften als Grundlage der Holding-Strategie.
  • Prüfung der erweiterten Kürzung Bewertung, ob Ihre Tätigkeit die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für die nahezu vollständige Gewerbesteuerbefreiung erfüllt.
  • Trennung von Vermögen und Risiko Konzeption der rechtlichen Trennung von Immobilieneigentum und operativem Geschäft, etwa über das Anmietungsmodell.
  • Aufbau der Holding-Struktur Gestaltung von Mutter- und Tochtergesellschaften, steuerneutraler Einbringung und grunderwerbsteuerfreier Übertragung bis zur Eintragung.
Was ist eine Immobilien-Holding? Holding-GmbH (1)
Vorteile

Welche Vorteile bietet die Umwandlung in eine Immobilien-Holding?

Die Holding-Struktur reduziert die laufende Steuerlast über die erweiterte Grundstückskürzung auf nahezu null Gewerbesteuer, schützt das Immobilienvermögen vor dem operativen Risiko und schafft die Basis für nahezu steuerfreie Verkäufe und eine geordnete Vermögensnachfolge.

Gewerbesteuer nahezu null durch die erweiterte Grundstückskürzung

Während Immobiliengewinne im Privatvermögen mit bis zu 47,48 % Einkommensteuer belastet werden, zahlt eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH dank § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nur 15,83 % Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Die Gewerbesteuer entfällt nahezu vollständig.

  • Vollständige Befreiung von der Gewerbesteuer bei reiner Vermietung und Verpachtung
  • Effektivlast 15,83 % statt bis zu 47,48 % im Privatvermögen
  • Beispiel: bei 100.000 € Gewinn rund 31.650 € jährliche Steuerersparnis
  • Voraussetzung: ausschließlich eigener Grundbesitz, keine gewerblichen Tätigkeiten, jährlich zu beantragen
Für wen lohnt sich die Umwandlung in eine Immobilien-Holding?
Ablauf

Welche Wege führen in die Immobilien-Holding?

Bestehende GmbHs werden steuerneutral nach § 21 UmwStG in eine neu gegründete Holding eingebracht. Immobilien aus dem Privatvermögen lassen sich über ein dreistufiges Modell grunderwerbsteuerfrei nach §§ 5/6 GrEStG in die GmbH-Struktur überführen.

  1. 1 Holding-GmbH gründen Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Mindeststammkapital von 25.000 Euro und Eintragung ins Handelsregister mit Zweck Beteiligungs- und Immobilienverwaltung.
  2. 2 Anteilstausch nach § 21 UmwStG Steuerneutrale Einbringung der bestehenden GmbH-Anteile gegen Anteile der Holding, ohne Aufdeckung stiller Reserven.
  3. 3 Tochtergesellschaften strukturieren Bestehende GmbHs einbringen oder neue Immobilien-Tochtergesellschaften gründen und vermögensverwaltend ausrichten.
  4. 4 Erweiterte Kürzung beantragen Antrag auf die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowie laufende steuerliche Betreuung.
Vorteil: steuerneutral und schnell. Sperrfrist von sieben Jahren für die Anteilsveräußerung beachten. Gesamtdauer je nach Komplexität zwei bis sechs Monate.
Wie läuft die Umwandlung in eine Immobilien-Holding in der Praxis ab?
Rezensionen

Mandanten, die ihre Umwandlung erfolgreich umgesetzt haben

  • „Durch die Holding zahlen wir auf unsere Mieterträge dank erweiterter Kürzung nahezu keine Gewerbesteuer mehr. Die Struktur wurde sauber und rechtssicher aufgesetzt.“

    MK M. K. Immobilieninvestor
  • „Unsere Betriebsimmobilie ist heute über das Anmietungsmodell vom operativen Geschäft getrennt, ein beruhigendes Gefühl beim Thema Haftung.“

    RB R. B. Geschäftsführer einer GmbH
  • „Die grunderwerbsteuerfreie Übertragung unserer Objekte war komplex, wurde aber Schritt für Schritt und mit Blick auf die Sperrfristen begleitet.“

    AF A. F. Inhaberin einer Immobilien-GmbH
Investition

Was kostet die Umwandlung in eine Immobilien-Holding?

Die Beratungskosten für den Aufbau einer Immobilien-Holding hängen von der Zahl der Objekte und Gesellschaften sowie der steuerrechtlichen Komplexität ab. Ab einem jährlichen Gewinn von etwa 100.000 Euro amortisiert sich die Struktur in der Regel über die laufende Steuerersparnis und den Hebel beim Verkauf.

Hinzu kommen Notar- und Handelsregistergebühren nach GNotKG. Die Kosten für Steuerberater, Anwälte und Notare sind in der Regel steuerlich absetzbar. Alle Kosten werden vor Auftragserteilung dargelegt.
Beratungskosten

ab 100.000 €

Jahresgewinn, ab dem sich die Holding wirtschaftlich rechnet
Kostenrelevante Faktoren
  • Anzahl und Wert der Immobilienobjekte
  • Übertragung aus Privatvermögen (Grunderwerbsteuer) oder Einbringung bestehender GmbHs
  • Ein- oder doppelstöckige Holding-Struktur
  • Umfang der laufenden Betreuung und jährlichen Anträge zur erweiterten Kürzung
Festpreis-Angebot anfragen
Beratungsteam Unternehmenumwandeln.de
Über uns

Spezialisiert auf Unternehmensumwandlungen, aus einer Hand

Unternehmenumwandeln.de ist eine auf Unternehmensumwandlungen spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft, entstanden aus der Kooperation von Prof. Dr. Patrick Spohn und Steuerberater Eric Preusche. Die Verbindung aus akademischer Expertise und praktischer Erfahrung gestaltet selbst komplexe Umwandlungen rechtssicher und steuereffizient.

Mehr über uns erfahren
FAQ

Häufige Fragen: Umwandlung in eine Immobilien-Holding

Was ist die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG?
Die erweiterte Grundstückskürzung befreit eine ausschließlich vermögensverwaltende Immobilien-GmbH nahezu vollständig von der Gewerbesteuer, sodass nur rund 15,83 % Körperschaftsteuer verbleiben. Voraussetzung ist, dass die GmbH ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und keine gewerblichen Tätigkeiten ausübt, insbesondere keinen gewerblichen Grundstückshandel. Die Befreiung muss jährlich beantragt werden.
Wie lassen sich Immobilien grunderwerbsteuerfrei aus dem Privatvermögen in die GmbH übertragen?
Grunderwerbsteuerfrei lassen sich Immobilien aus dem Privatvermögen in die GmbH übertragen, indem die direkte Übertragung vermieden wird, die 3,5–6,5 % Grunderwerbsteuer auslösen würde. Über ein dreistufiges Modell bleibt sie steuerfrei: zunächst Einbringung in eine GbR nach § 5 Abs. 2 GrEStG, dann Formwechsel in eine OHG oder KG und schließlich in eine GmbH unter Wahrung der Rechtsträgeridentität. Wichtig ist die Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG: Für Vorgänge seit dem 1. Juli 2021 beträgt sie zehn Jahre (zuvor fünf Jahre); wird die Beteiligung vorher verringert, wird die Grunderwerbsteuer nachträglich fällig.
Wie können Immobilien steuerfrei vom Privatvermögen in eine GmbH übertragen werden? Dreistufiges Umwandlungsmodell - grunderwerbsteuerfrei 1 GbR 2 OHG oder KG
Wie funktioniert das Anmietungsmodell bei Betriebsimmobilien?
Beim Anmietungsmodell kauft nicht die operative GmbH die Betriebsimmobilie, sondern eine Immobilien-Tochtergesellschaft der Holding. Die operative GmbH mietet die Immobilie an und setzt die Miete voll als Betriebsausgabe ab. Die Immobilien-GmbH versteuert ihre Erträge dank Gewerbesteuerbefreiung nur mit 15,83 %. So wird das Immobilienvermögen rechtlich vom operativen Risiko getrennt und bleibt auch bei einem Verkauf des Betriebs in der Holding.
Wie funktioniert das Anmietungsmodell bei Betriebsimmobilien? Holding-GmbH
Welche Risiken und Sperrfristen sind zu beachten?
Zu beachtende Risiken und Sperrfristen betreffen zentral die zehnjährige Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG und die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG. Kritisch ist die gewerbliche Umqualifizierung durch Grundstückshandel: Schon der Verkauf von mehr als drei Objekten in fünf Jahren kann die 3-Objekte-Grenze überschreiten und die erweiterte Kürzung kosten. Auch geringfügige gewerbliche Tätigkeiten gefährden den steuerfreien Status. Bei missbräuchlicher Gestaltung droht § 42 AO.
Welche Fallstricke und Risiken bestehen bei Immobilien-Holdings?
Vertiefung

Wie optimiert die Holding-Struktur Finanzierung und Vermögensaufbau?

Über die laufende Steuerersparnis hinaus verbessert die Holding die Kapitaleffizienz: Gewinne lassen sich nahezu steuerfrei zwischen den Gesellschaften verschieben und gezielt in neue Objekte reinvestieren.

Wie funktioniert der Finanzierungskreislauf innerhalb der Holding?
Die operative GmbH schüttet ihre Gewinne nach rund 30 % Steuerlast an die Holding aus; dank Schachtelprivileg fallen darauf nur 1,5 % Steuer an. Die Holding gibt die Mittel als Darlehen an die Immobilien-GmbH weiter, die Zinsen und Tilgung zurückführt. Zinsen sind absetzbar, die Tilgung bleibt steuerfrei. So stehen von 100.000 Euro Gewinn rund 68.950 Euro zur Reinvestition bereit statt nur 52.500 Euro ohne Holding.
Welche Rolle spielen die § 6b-Rücklagen?
Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen lassen sich nach § 6b EStG steuerneutral in eine Rücklage einstellen und innerhalb von vier Jahren in neue Immobilien reinvestieren. Dadurch wird die Besteuerung aufgeschoben oder ganz vermieden, und das frei werdende Kapital bleibt vollständig für den weiteren Vermögensaufbau verfügbar.
Wann lohnt sich eine doppelstöckige Holding?
Eine doppelstöckige Holding lohnt sich für größere Portfolios oder internationale Konzepte, da eine zusätzliche Obergesellschaft mehr Flexibilität bei der Gewinnverteilung schafft, die Risikotrennung erhöht und die Nachfolgeplanung verbessert. Diese komplexere Struktur verursacht jedoch höhere Kosten und sollte nur gewählt werden, wenn ihre Vorteile diese deutlich übersteigen. Wann sich die zweite Ebene rechnet, steht unter Umwandlung in eine doppelstöckige Holding.
Wie wird eine Betriebsaufspaltung vermieden?
Werden Beteiligungs- und Vermietungsverhältnisse nicht sauber strukturiert, kann eine Betriebsaufspaltung entstehen, die die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH in eine gewerbliche umqualifiziert und die erweiterte Kürzung kostet. Durch korrekte Gestaltung der Beherrschungs- und Überlassungsverhältnisse lässt sich dies vermeiden. Eine sorgfältige steuerliche Analyse ist dabei unerlässlich.
Wie optimiert eine Holding-Struktur die Finanzierung von Immobilieninvestitionen? 1 2 Holding
Kontakt

Persönliche Strategie für Ihre Immobilien-Holding

Schildern Sie uns kurz Ihr Immobilienportfolio und Ihre Ziele. Wir prüfen Ihr Steuerpotenzial und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Std. mit den nächsten Schritten, kostenfrei und unverbindlich.

Ziel der Umwandlung Mehrfachauswahl möglich

Bild anklicken zum weiteren Vergrößern Bild anklicken zum Einpassen · Esc oder ✕ zum Schließen